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OLG Hamm, 23.06.1988 - 1 Vollz (Ws) 183/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 275/15
Zurechnung des Verschuldens des Anwalts im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz
Ein Verschulden seines Anwalts muss der Betroffene gegen sich gelten lassen (OLG Frankfurt NStZ 1981, 408; OLG Hamm, Beschl. v. 23.06.1988 - 1 Vollz(Ws) 183/88 -juris LS). - KG, 30.11.2020 - 4 Ws 78/20
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Exequaturverfahren
Wie im Verfahren nach § 109 StVollzG, in welchem sich der Strafgefangene das Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten nach überwiegender Ansicht wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1982, 351; OLG Celle NStZ 2015, 346; OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 275/15 - [juris] und vom 23. Juni 1988 - 1 Vollz (Ws) 183/88 - [juris]), verteidigt sich der Verurteilte im Exequaturverfahren nicht mehr gegen einen Schuldvorwurf.